COVID-19

Infektionsschutz

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Infektionsschutz gegen COVID-19

Hygienekonzept und Verhaltensregeln

Training ist nur sinnvoll wenn man gesund ist. Bitte kommt nicht zum Training wenn sich bei Euch Symptome des Corona Virus oder eines Infektes zeigen. Dies ist eine Vorsichtsmaßnahme zum Schutz aller. Wenn ihr unsicher seid, ruft eine/n Trainer:in an.

 

  1. Gruppentraining auf öffentlichen und privaten Sportanlagen (z. B. TuRa 07-Sportplatz) mit einer unbestimmten Anzahl von Teilnehmern (Abstand von 2 m zwischen den Sportlern aus mehr als zwei Haushalten).
  2. Gruppentraining auf öffentlichen Straßen, Bürgersteigen, Plätzen usw. mit einer unbestimmten Anzahl von Teilnehmern (Abstand von 2 m zwischen den Sportlern aus mehr als zwei Haushalten).
  3. Gruppentraining nur unter Anleitung einer Trainerin oder eines Trainers.
  4. Trainiert wird in “Kleingruppen” von 5 bis 10 Teilnehmer:innen plus einer Trainerin oder einem Trainer.
  5. Kontaktfreie Durchführung aller Übungen und Verzicht auf Händeschütteln, Abklatschen und Umarmungen usw.!
  6. Konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen. Jede:r sorgt für einen eigenen Schutz wie Mund-Nasen-Maske (nicht während der Übungseinheiten). Es sind eigene Hygienetücher mitzubringen.
  7. Treffpunkte: Schulbuslinienparktaschen an der Werftstraße (max. 5 Personen pro Parktasche mit mindestens 2 m Abstand).
  8. Vermeidung von Engpässen und Warteschlangen vor und auf dem Gelände/Parkplatz.
  9. Eigenständige Registrierung jeder Trainingsteilnahme (Name, Anschrift und Telefonnummer) über WhatsApp (siehe neue Gruppe: “Training während Corona”). Mit dem Betritt zu dieser WhatsAppGruppe seit ihr damit einverstanden, dass wir diese Angaben/Daten für die Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten weiter geben dürfen. Die Daten dürfen nicht an andere weitergeben oder beispielsweise für Werbezwecke verwendet werden.
  10. Einhaltung aller Verordnungen, Erlasse und Empfehlungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Niedersachsen und dem LK Leer sowie der Sportbunde.

Registrierung zu Sportveranstaltungen

Bequem per App für Spiele im TuRa 07 Sportzentrum Werftstraße registrieren!

Um Wartezeiten und Warteschlangen für die durch COVID-19 notwendige Datenerfassung aller Zuschauer an der Kasse so kurz wie möglich zu halten, verwendet Tura 07 die kostenlose App luca.

 

So funktioniert’s:

  1. Die kostenlose luca-App herunterladen
  2. Einmalig persönliche Daten bei luca eintragen
  3. Am Platz den ausgelegten QR-Code mit lucascannen und damit einchecken. Begleitpersonen können bequem dazugebucht werden. Das Ausfüllen von Papierformularen entfällt.
  4. Nach dem Spiel einfach auschecken

 

Alle notwendigen Daten werden erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bis zur vorgegebenen Ablaufzeit gespeichert und anschließend automatisch gelöscht. Die Daten werden verschlüsselt gespeichert und sind ausschließlich für die entsprechenden Behörden einsehbar. Alles absolut Datenschutzkonform.

 

 

Alternativ: Papier-Registrierungsformular

Wenn Sie die kostenlose App luca zum registrieren nicht verwenden möchten, steht auch ein Papierformular zur Verfügung, dass Sie vorab ausfüllen können, um dies nicht an der Kasse tun zu müssen.

 

So funktioniert’s:

  1. Registrierungsformular herunterladen und ausdrucken
  2. Registrierungsformular ausfüllen
  3. Registrierungsformular an der Kasse abgeben

 

Alle Formulare werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bis zur vorgegebenen Ablaufzeit sicher aufbewahrt und anschließend datenschutzkonform vernichtet.

Ausführliches Hygienekonzept

Hier finden Sie die Verhaltensregeln für Heimspiele auf der Sportanlage an der Werftstraße. Wir bitten alle Zuschauer:innen, sich dringend an diese Vorgaben zu halten, um Sportveranstaltungen mit Zuschauern während der Corona-Einschränkungen zu ermöglichen.

 

Vereins-Informationen

Verein TuRa 07 Westrhauderfehn e. V.

 

Ansprechpartner für das Hygienekonzept

Herr Knut Hofmayer
Tel.: 04952 / 890 75 05
geschaeftsstelle@tura07.de

 

Adresse der Sportstätte

26817 Rhauderfehn, Werftstraße

 

Westrhauderfehn, 30.07.2020

 

 

Grundsätze

Dieses Hygienekonzept orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des DFB-Leitfadens „Zurück ins Spiel“. Es gilt für den Trainings- und Spielbetrieb und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Sportstätte. Zudem werden Regelungen für Personen im Publikumsbereich der Sportstätte festgehalten. Zur besseren Abtrennung werden die genannten Bereiche in Zonen eingeteilt. Genauere Inhalte werden unter Punkt 4 erläutert. Ausgenommen vom Konzept sind sämtliche sonstigen Bereiche im Innenbereich von Gebäuden, gastronomische Einrichtungen, Einrichtungen zur Sportplatzpflege und Sporthallen. Hierfür können weitere Hygienekonzepte notwendig sein.

Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.
Um auf ein erhöhtes Risiko vorbereitet zu sein und die Fortführung von risikominimiertem Trainingsund Spielbetrieb zu ermöglichen, wird im Konzept unter Punkt 7 eine abgestufte Übersicht zu Hygienemaßnahmen gegeben. Durch die Steuerung anhand der aktuellen lokalen Einschätzung kann die Prävention verhältnismäßig angepasst werden.

 

 

1. Allgemeine Hygieneregeln

  • Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds
  • In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld einzuhalten
  • Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen
  • Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch)
  • Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände
  • Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld

 

 

2. Verdachtsfälle Covid-19

 

  • Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand
  • Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:
    • Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome
    • Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
  • Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.

 

 

3. Organisatorisches

  • Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
  • Ansprechpartner für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainingsund Spielbetriebs ist Knut Hofmayer.
  • Das Hygienekonzept ist anhand der vorliegenden Rahmenbedingungen des Vereins TuRa 07 Westrhauderfehn und der Sportstätte An der Werftstraße in Rhauderfehn mit den lokalen Behörden abgestimmt.
  • Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem im Eingangsbereich des Sportgeländes, ausgestattet.
  • Alle Trainer:innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter:innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainings- und Spielbetrieb eingewiesen.
  • Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs werden alle Personen, die in den aktiven Trainings- und Spielbetriebs involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Spielbetrieb neben den Personen des Heimvereins, vor allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter:innen und sonstige Funktionsträger:innen.
  • Alle weiteren Personen, die sich auf dem Sportgelände aufhalten (Zone 3), müssen über die Hygieneregeln rechtzeitig in verständlicher Weise informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts mindestens am Eingangsbereich.
  • Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.

 

 

4. Zonierung

Die Sportstätte wird in drei Zonen eingeteilt:

 

Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“

  • In Zone 1 (Spielfeld, inkl. Spielfeldumrandung) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
    • Spieler:innen
    • Trainer:innen
    • Funktionsteams
    • Schiedsrichter:innen
    • Sanitäts- und Ordnungsdienst
    • Ansprechpartner:in für Hygienekonzept
    • Medienvertreter:innen (siehe nachfolgende Anmerkung)
  • Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten Punkten betreten und verlassen.
  • Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück werden unterstützend Wegeführungsmarkierungen genutzt
  • Medienvertreter:innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf:innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung des Mindestabstandes gewährt.

 

Zone 2 „Umkleidebereiche“

  • In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:
    • Spieler:innen
    • Trainer:innen
    • Funktionsteams
    • Schiedsrichter:innen
    • Knut Hofmayer als Ansprechpartner für Hygienekonzept
  • Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung oder Tragen von Mund-NaseSchutz.
  • Für die Nutzung im Trainings- und Spielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen.
  • Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie zeitlicher Versetzung/Trennung.
  • Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.

 

Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“

  • Die Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind.
  • Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über einen/mehrere offizielle Eingänge. Die anwesende Gesamtpersonenanzahl im Rahmen des Spielbetriebs ist stets bekannt.
  • Es erfolgt eine räumliche oder zeitliche Trennung („Schleusenlösung“) von Eingang und Ausgang der Sportstätte.
  • Zur Unterstützung der Einhaltung des Abstandsgebots werden Markierungen in folgenden Bereichen auf-/angebracht:
    • Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen
    • Spuren zur Wegeführung auf der Sportanlage
    • Abstandsmarkierungen auf Zuschauer:innenplätzen
    • Abstandsmarkierungen bei Gastronomiebetrieb
  • Unterstützend werden Plakate zu den allgemeinen Hygieneregeln genutzt.

 

 

5. Trainings- und Spielbetrieb

5.1 Grundsätze

  • Trainer:innen und Vereinsverantwortliche informieren die Trainings- und Spielgruppen über die Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts.
  • Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten.
  • Das Trainings- und Spielangebot ist so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Mannschaften vermieden wird. Hierzu sind Pufferzeiten für die Wechsel eingeplant.
  • Alle Spieler:innen sind angehalten, eine rechtzeitige Rückmeldung zu geben, ob eine Teilnahme am Training bzw. Spiel erfolgt, um eine bestmögliche Planung zu ermöglichen.
  • Die Trainer:innen dokumentieren die Beteiligung je Trainings- und Spieleinheit

 

5.2 In der Sportstätte

  • Die Nutzung und das Betreten der Sportstätte sind nur gestattet, wenn ein eigenes Training bzw. ein eigenes Spiel geplant sind.
  • Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands (mind. 1,5m) in Zone 3 möglich.
  • Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist während des Trainingsbetriebes sichergestellt.

 

5.3 Gruppe von nicht mehr als 50 Personen

Es handelt sich um die Personengruppe der aktiven Sportausübenden. Die Kontaktsportausübung ist zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 50 Personen erfolgt. Es gilt:

  • 49 beteiligte Spieler/Sportausübende (inkl. Ersatzspieler) insgesamt aus den beteiligten Mannschaften.
  • 1 SchiedsrichterDokumentation der Kontaktdaten dieser 50 Gruppenteilnehmer (gemäß Punkt 5.4)

 

5.4 Kontaktdaten

Zu dokumentieren sind folgende Kontaktdaten (der 50 Sportausübenden und der Zuschauenden,
wenn Personenzahl der Zuschauer zwischen 50 und 500 liegt):

  • Familienname,
  • Vorname,
  • vollständige Anschrift,
  • Telefonnummer
  • Datum und Zeitfenster der Sportveranstaltung

Diese Kontaktdaten sind für die Dauer von drei Wochen nach dem Ende des jeweiligen Ereignisses aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann.Anderenfalls darf ein Zutritt zu der jeweiligen Einrichtung oder Veranstaltung nicht gewährt werden. Die Dokumentation ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Es ist zu gewährleisten, dass unbefugte Dritte von den erhobenen Kontaktdaten keine
Kenntnis erlangen. Spätestens einen Monat nach dem Ende des jeweiligen Ereignisses sind die Kontaktdaten zu löschen.

 

5.5 Zuschauer

Zuschauende sind bei Sportausübungen zugelassen, wenn jeder Zuschauende das Abstandsgebot von 1,5 m einhält.

Nach ausdrücklicher Erklärung von LSB und MI fallen in die Personengruppe der Zuschauer alle auf dem Vereins-/Sportgelände anwesenden Personen, die nicht unter die Personengruppe der aktiv Sportausübenden (also der 30er Gruppe aktiver Sportler) zählen. Damit sind die Trainer, Betreuer, Ordner, Presse, TV, Catering, Turnierleitung, Kassierer, etc. allesamt auf die zulässige Anzahl der Zuschauer anzurechnen. Ein Ausklammern dieser „Funktionsträger“ ist nach der Verordnung nicht möglich, da eben nur diese beiden Personengruppen (Sportausübende und Zuschauende) ordnungsrechtlich definiert sind.

Es gibt entweder die Zuschauerzahl 50 oder 500 und daraus keine Kumulation (also keine 550 Zuschauer) möglich ist. Entweder sind bis zu 50 Zuschauer (stehend) oder bis zu 500 Zuschauer (sitzende) vor Ort.

Insofern wären z.B. bei einem Spiel, bei dem die Mannschaften von 15 funktionstragenden Personen begleitet würden, eben diese 15 Personen als „Zuschauer“ von der zulässigen Anzahl an Zuschauer (50 oder 500) abzuziehen, so dass entweder noch 35 Zuschauer (stehend) oder 485 Zuschauer (sitzend) zulässig wären.

Bei bis zu 50 Personen sind Stehplätze möglich und es besteht keine Dokumentationspflicht der Kontaktdaten der Zuschauenden (gemäß Punkt 5.4).

Liegt die Zahl der Zuschauenden bei mehr als 50, so ist das verfolgen der Sportausübung für alle Zuschauenden sitzend zu verfolgen (Sitzplatz). Zudem sind bei mehr als 50 Personen die Kontaktdaten (gemäß Punkt 5.4) zu dokumentieren und dieses Hygienekonzept anzufertigen.

Die Zahl der Zuschauenden darf 500 Personen nicht übersteigen.

 

 

6. Einschätzung des Infektionsrisikos

TuRa 07 Westrhauderfehn sorgt mit diesem Hygienekonzept für eine verhältnismäßige und bestmögliche Prävention. In Abhängigkeit zur aktuellen Einschätzung des Infektionsrisikos werden in Abstimmung mit den für die Sportstätte zuständigen Behörden die entsprechenden Hygienemaßnahmen vorgesehen und veranlasst.

Maßnahme

Geringes Risiko

Eine Ansteckung mit Sars-CoV-2 ist möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch die Umsetzung gezielter Hygienemaßnahmen sehr gering.

Erhöhtes Risiko

Die Ansteckungsgefahr mit Sars-CoV-2 ist lokal etwas erhöht. Durch verstärkte Hygienemaßnahmen kann die Ansteckungsgefahr jedoch reduziert werden

Hohes Risiko

Die Ansteckungsgefahr mit Sars-CoV-2 wird generell als hoch eingestuft, wodurch umfangreiche Maßnahmen zur Prävention notwendig sind.

Persönliche Erlaubnis zur aktiven Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb

Kenntnisnahme des Hygienekonzepts
Kenntnisnahme des Hygienekonzepts und regelmäßige aktive Belehrung über die Notwendigkeit der Beachtung der Regelungen
Kenntnisnahme des Hygienekonzepts, regelmäßige aktive Belehrung über die Notwendigkeit der Beachtung der Regelungen und mündliche Abfrage des Gesundheitszustand (ohne Datenerhebung)

Allgemeines zum fußballspezifischen Training

Beachtung Hinweise zum Trainingsbetrieb
Beachtung Hinweise zum Trainingsbetrieb

Beachtung Hinweise zum Trainingsbetrieb

Nur unter Einhaltung der Abstandsregeln (min. 1,5m)

Maximale Personenanzahlen in allen Zonen

Abhängig von den gültigen behördlichen Vorgaben
Abhängig von den gültigen behördlichen Vorgaben
Abhängig von den gültigen behördlichen Vorgaben

An- und Abreise der Personen in Zone 1

An- und Abreise gemäß der gültigen behördlichen Vorgaben
An- und Abreise gemäß der gültigen behördlichen Vorgaben
Individualanreise bzw. Anreise unter Einhaltung der Abstandsregeln oder mit Mund-Nase-Schutz

Allgemeine Zutrittsregelungen

Ausschließliche Nutzung von offiziellen Eingängen, zur Bestimmung der Gesamtpersonenanzahl
Ausschließliche Nutzung von offiziellen Eingängen, zur Bestimmung der Gesamtpersonenanzahl

Ausschließliche Nutzung des Sportgeländes von Personen der Zone 1 und 2 mit Zutritt über einen offiziellen Eingang

Zone 3 ist gesperrt (keine Zuschauer!)

Zone 2: Umkleidebereiche

Desinfektionsmöglichkeit

Allgemeine Nutzung unter Einhaltung der Abstandsregelungen oder Tragen von MundNase-Schutz

Desinfektionsmöglichkeit

Nutzung der Umkleidebereiche unter Einhaltung der Abstandsregelungen und Tragen von Mund-Nase-Schutz

Duschen nur unter Einhaltung der Abstandsregelung

Empfehlung zum Umziehen und Duschen zu Hause

Bei Nutzung in jedem Fall Einhaltung von Abstandsregelung und Tragen von Mund-Nase-Schutz sowie Reduzierung der nutzenden Personen

Zone 3: Sportstätte (im Außenbereich)

Ausreichend Desinfektionsmöglichkeit

Mind. 1,5 m oder Tragen eines Mund-Nase-Schutzes

Ausreichend Desinfektionsmöglichkeit

Mind. 1,5 m und Tragen eines Mund-Nase-Schutzes

Ausreichend Desinfektionsmöglichkeit

Mind. 1,5 m und Tragen eines Mund-Nase-Schutzes

Zone 3: Öffentliche Sanitärbereiche

Möglichkeit zum Händewaschen

Tragen eines Mund-Nase-Schutzes

Möglichkeit zum Händewaschen

Tragen eines Mund-Nase-Schutzes

Möglichkeit zum Händewaschen

Tragen eines Mund-Nase-Schutzes

Getränke und Verpflegung

Vereinsgastronomie anhand der gültigen behördlichen Vorgaben. Empfehlung zur eigenständigen Verpflegung der aktiven Sportler:innen

Vereinsgastronomie anhand der gültigen behördlichen Vorgaben. Empfehlung zur eigenständigen Verpflegung der aktiven Sportler:innen

Vereinsgastronomie anhand der gültigen behördlichen Vorgaben. Empfehlung zur eigenständigen Verpflegung der aktiven Sportler:innen

Reinigungsplan aller Umkleide- und Sanitärbereiche

Mehrmals pro Woche inkl. täglichem Durchlüften

Einmal täglich inkl. Durchlüften
Nach jedem Trainings- oder Spielbetrieb inkl. Durchlüften